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16. Oktober 2019 meinbezirk.at – Seit dem 1. Jänner 2019 wurden durch die Landesverkehrsabteilung der Wiener Polizei insgesamt 230 Kennzeichentafeln an Fahrzeugen, bei denen der Dieselpartikelfilter ausgebaut und durch Leerverrohrungen oder leere Gehäuse ersetzt wurden, abgenommen.
Dieselbetriebene Kraftfahrzeuge werden seit ca. seit 2005 serienmäßig mit Dieselpartikelfiltern ausgestattet. Diese sind in der Lage, die Partikelmasse nahezu vollständig herauszufiltern. Im Internet agieren immer mehr Anbieter, die das physische Entfernen des Dieselpartikelfilters mit anschließender Installation eines Metallrohrs ohne Funktion anpreisen bzw. das Deaktivieren desselben in der Kfz-Software. Argumentiert wird mit der Kostenersparnis für den Fahrzeughalter. Er benötigt im Bedarfsfall keinen neuen Partikelfilter (ca. 2000 Euro), das Fahrzeug verbraucht weniger Kraftstoff und hat eine weit höhere Motorleistung. Seit der letzten KFG (Kraftfahrgesetz) Novelle ist gem. § 33/6a KFG auch das Anbieten derartiger Manipulationen verboten. Der Ausbau – bzw. die Deaktivierung eines Abgasnachbehandlungssystems ist verboten und führt zur Aufhebung der Zulassung bzw. der Genehmigung des Kraftfahrzeuges. Laut Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung liegt jedenfalls Gefahr in Verzug vor.
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Wir finden das in Zeiten von Diskussionen über Feinstaub oder CO2 Ausstoß, das illegale Entfernen von Rußpartikelfiltern in Deutschland leider auch immer noch gängige Praxis ist, im Internet als Dienstleistung angeboten wird und teilweise in Ländern der EU bis zu einem bestimmten Baujahr sogar offiziell erlaubt ist, obwohl es bspw. eine professionelle DPF Reinigung als Alternative zum Neukauf gibt.
Mit Wiedereinführung der Endrohrmessung (Trübungsmessung) bei Dieselfahrzeugen im Zuge der Abgasuntersuchung, werden hier die ein oder anderen, schon älteren Fahrzeuge mit einem s.g. DPF off erwischt werden. Leider ist es so, dass die modernen Fahrzeuge mit einem illegal entfernten DPF ohne Last im Stand ( so wie es bei einer Abgasuntersuchung überprüft wird ) meist nicht schwarz rauchen. Diese werden demzufolge bei einer AU nicht auffallen. Anders ist es im Straßenverkehr. Hier rauchen auch diese Fahrzeuge vor sich her und verschmutzen damit die Umwelt. Meist leicht zu erkennen an einem schwarz gefärbtem Heck, sowie einem schwarz rauchendem Endrohr.
Eine einfache Methode diese Fahrzeuge im Straßenverkehr zu entlarven ist eine Wischprobe im Endrohr am Auspuffausgang, im Zuge einer behördlichen Kontrolle. Mit Abgleich der Fahrzeugdaten würde dies in den meisten Fällen Gewissheit geben. So könnten diese Fahrzeuge mit unerheblichem Aufwand aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt werden. Zu allem Übel kommt hinzu, dass das illegale Entfernen von Partikelfiltern, auch steuerrechtlich nicht unbedeutsam ist, da auf diese Fahrzeug im Neuzustand eine Euro Norm erteilt wurde und diese danach in Höhe der Kraftfahrzeugsteuer eingestuft wurden. Zudem führt auch das Entfernen von Dieselpartikelfiltern, wie auch sonstige bauliche Veränderungen an Fahrzeugen, insofern nicht im Fahrzeugschein eingetragen oder einer ABE unterliegend, zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis.
Bevor voreilige Entscheidungen getroffen werden, sollte man sich nach Alternativen umschauen, denn ein entfernter DPF ist nicht mit einfachen Mitteln zurück zu bauen. Auch sollte man sich in jedem Falle über die Folgen für Mensch und Umwelt bewusst sein.
Irosoft-Cleantech GmbH
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